Für Privatpersonen
Dienstleistungen wie die Einkommensteuer-Erklärung, die Prüfung von
Steuerbescheiden (inklusive Einspruchseinlegung) oder die Vertretung vor dem
Finanzamt sind Kerntätigkeiten unserer Kanzlei.
Zwar ist durch die Verpflichtung von Unternehmen, die Lohnsteuerbescheinigung ihrer Arbeitnehmer an die Finanzämter zu übersenden, dem zuständigen Finanzamt ein großer Teil des Steuersachverhalts bereits bekannt. Sondertatbestände, etwa besondere Kosten im Zusammenhang mit der Tätigkeit, können allerdings zu einer Verringerung der Steuerbelastung führen. Weiterhin sind im Bereich Vermietung und Verpachtung oft Fallstricke durch aktuelle Rechtsprechungen zu beachten. Hier stehen wir Ihnen sowohl bei der Erstellung der Steuererklärung als auch bei der späteren gewünschten Überprüfung des Steuerbescheides gerne zur Verfügung.
Darüber hinaus beraten wir Sie gerne im Rahmen einer langjährigen Partnerschaft in Vorsorge- und Erbschaftsfragen und richten somit unseren Blick auf Ihre gesicherte Zukunft.
Die Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge ist inzwischen unbestritten. Nur
welche Art der Altersvorsorge ist die richtige für mich? Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Konzept zur privaten Altersvorsorge, das Ihre familiären Verhältnisse berücksichtigt. Auch bei der späteren Vermögensübergabe an die nachfolgende Generation unterstützen wir Sie in Zusammenarbeit mit
Rechtsanwälten mit unserer Expertise.